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Als Anstalt des öffentlichen Rechts fließen die Überschüsse der GHV DARMSTADT in Form von stabilen Beiträgen für unsere Jagdhaftpflicht an unsere Kunden zurück. Die Jagdhaftpflicht bietet z. B. Schutz bei Haftpflichtansprüchen aus Schäden durch den Gebrauch einer Schusswaffe, wenn sich z. B. herausstellt, daß die vermeintliche Wildsau im Dickicht ein Treiber war oder sich ein Schuss aus dem Jagdgewehr löst und den Jagdkollegen trifft. Die Jagdhaftpflicht bietet z. B. Schutz bei Haftpflichtansprüchen aus Schäden, verursacht durch bis zu zwei Jagdhunde, wenn z. B. ein Jagdhund einen Spaziergänger die Hose zerreißt. Wenn Sie eine Angebotsanfrage ausfüllen, bekommen Sie alle Vertragsbedingungen in Textform mitgeteilt. Nach Erhalt haben Sie zwei Wochen Zeit ohne Angabe von Gründen den Vertrag in Textform zu widerrufen.
Produktbeschreibung Jagdhaftpflicht
Angebotsanfrage Jagdhaftpflicht zum Ausdrucken
Haftpflichtversicherung Bedingungen
Noch Fragen zur Jagdhaftpflicht? Rufen Sie mich an unter 0511/9792672 oder füllen sie das Formular unter Kontakt aus.
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© 2008 · Andreas Müller; |